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In wessen Namen wird über wen geurteilt? Puls 4 als Sprachrohr der Leitkultur

Vergangenen Sonntag wurde das Puls 4 Studio Schauplatz einer Premiere. Unter dem Titel „Im Namen des Volkes“ stimmten 500 Österreicherinnen und Österreicher darüber ab, ob das Tragen der muslimischen Kopfbedeckung in Schulen verboten werden soll oder nicht.

Amani Abu Zahra versuchte mit Videomaterial, Zeuginnen und Argumentationen darunter ein Eröffnungs- und Abschlussplädoyer gegen solch ein Verbot zu überzeugen, während Mitstreiterin Seyran Ates für das Gegenteil argumentierte. Seyran Ates, ein sorgfältig auserwählter Name, wurde für die Sendung aus Deutschland eingeflogen. Interessant ist, das Frau Ates in Deutschland schon länger keine Plattform mehr geboten wird, in Österreich jedoch wird ihr die Bühne geboten obwohl sie nicht einmal Teil des österreichischen Volkes ist. Die Islamkritikerin, wie sie betiltet wird, ist eine der vielen „Kronzeuginnen“, die aus dem Inneren der muslimischen Community sprechen. Dadurch wird jede noch so subjektive Wahrnehmung oder persönliche negative Erfahrung als empirisch untermauertes Wissen vermarktet. Wie erwartet, argumentierte Frau Ates auch damit, dass im Koran nichts über ein Kopftuch stünde. Wie gewohnt bediente sie sich einer Semantik der Eigentlichkeit, sie stellte also ihre persönliche Interpretation bestimmter Verse im Koran als die einzig wahre Version dar und sprach somit wiederholt muslimischen Frauen, die sich entscheiden ein Kopftuch zu tragen ab dies aus religiöser Motivation zu tun. Gerade so eine Erfahrungsexpertin, die sich Narrativen des antimuslimischen Rassismus bedient, färbt das ganze Programm nicht gerade neutral.

Das Studio wurde zu einem Gerichtssaal umgebaut und Imgrad Gries spielte Richterin. Natürlich wurde das Loblied für das neue Format und diese glorreiche Idee von eigener Seite gesungen, gleich zu Anfang erklärte Frau Gries, dass dank dieser Sendung nun auf Augenhöhe mit betroffenen Personen diskutiert werden könne. Man würde nicht über sie sprechen sondern mit ihnen. Ein ausgewählter Teil der Vertretung des österreichischen Volkes saß auf den Jury-Sitzen im Studio, von Vertreterinnen und Vertretern in Österreich lebender Minderheiten war aber keine Spur.

Zurück zum Format:
Argumentationsmöglichkeiten hin oder her, wie auch Amani Abu Zahra zurecht kritisierte, über Grundrechte kann nicht abgestimmt werden. In diesem Fall stimmte die Mehrheitsgesellschaft der größten religiösen Minderheit in Österreich ein Grundrecht einfach ab. Das Format, die geladene „Islamkritikerin“, die Jury, eine Abstimmung dessen Ergebnis nicht allzu überraschend war. Eigentlich wurde in diesem Studio ein Leitkulturverständnis salonfähig gemacht und auch zementiert. Das Thema war nicht zufällig „Sollen Kopftücher in Schulen verboten werden-ja oder nein?“. Es ist ein höchst emotionales Thema, denn es handelt sich um Kinder. Das es pädagogisch gesehen höchst verantwortungslos ist, solch eine Abstimmung durchzuführen, da Kinder und Jugendliche die ein Kopftuch tragen, darunter leiden könnten ist eine Sache.

Warum in der ersten Einblendung der Satz „Wenn heute eine Volksbefragung zu diesem Thema gemacht würde, könnte das Ergebnis so aussehen“ ist eine Andere. Genau dieser Satz wirft ein Schlaglicht auf mehrere offene Fragen.

Wieso wird etwas derart nicht-demokratisches als normal suggeriert?
Wieso wird eine Volksabstimmung überhaupt erwähnt und wieso geht es gerade um das Kopftuch in Schulen?

Momentan sind sichtbare Musliminnen durch das neue Regierungsprogramm in ihrer Berufswahl eingeschränkt. Unter dem Deckmantel der Neutralität wird Juristinnen mit Kopftuch die Ausübung ihres Berufs verwehrt. Könnte es bald Lehrerinnen betreffen?

Begüm Gördü
Begüm Gördü
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